Zulassungsstelle
1210 Wien
Floridsdorf

Öffnungszeiten

Montag08:00 – 16:00 Uhr
Dienstag08:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch08:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag08:00 – 18:00 Uhr
Freitag08:00 – 14:00 Uhr

Telefonnummer

E-Mail Adresse

Wir freuen uns auf deine KFZ Anmeldung!

Nicole Cihla

Servicemitarbeiterin

FAQ

Fragen & Antworten zur KFZ Zulassung

  1. Versicherungsbestätigung –> bekommst Du von uns ausgestellt
  2. Zulassungsschein (nur bei Gebrauchtfahrzeugen)
  3. Genehmigungsdokument (Typenschein, EU-Betriebserlaubnis, Datenblatt oder Einzelgenehmigung)
  4. Kaufvertrag
  5. Vollmacht (wenn Du jemand anderen mit der Anmeldung beauftragst)
  6. Amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis)
  7. Bei Zulassung auf ein Unternehmen zusätzlich Firmenbuchauszug bzw. Gewerbeschein
  8. Bei Leasing: Benützungsüberlassungserklärung der Leasinggesellschaft

PKW & LKW: € 270
Motorrad: € 260
Moped: € 255,50
Anhänger: € 258,50

Bei unseren VAV-Zulassungsstellen in Wien kannst du auch berührungslos mit Karte bezahlen.

Tipp: Den aktuellen Prüfbericht für Dein Fahrzeug können die MitarbeiterInnen der Zulassungsstellen seit einiger Zeit direkt aus der Datenbank abrufen, diesen musst Du daher nicht mehr unbedingt mitnehmen.

Alle Details zu Wechselkennzeichen findest du in unserem Blogartikel zum Wechselkennzeichen anmelden.

  1. Versicherungsbestätigung –> bekommst du von uns ausgestellt
  2. Zulassungsscheine (für alle Fahrzeuge)
  3. Genehmigungsdokumente (für alle Fahrzeuge)
  4. Kaufvertrag (für die neuen Fahrzeuge)
  5. Vollmacht (wenn Du jemand anderen mit der Anmeldung beauftragst)
  6. Amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) 
  7. Bei Zulassung auf ein Unternehmen zusätzlich Firmenbuchauszug bzw. Gewerbeschein
  8. Bei Leasing: Benützungsüberlassungserklärung der Leasinggesellschaft
 

Die Anmeldung eines Fahrzeugs auf ein Wechselkennzeichen (Einschluss in ein bestehendes Kennzeichen) kostet für Privatpersonen 182,90 Euro. (Stand Jänner 2023)

Achtung: Wenn du einen Scheckkarten-Zulassungsschein ersetzen möchtest, kostet Dich die Neuausstellung 29,50 Euro.

Achtung:  Wenn Du noch keine „EU-Taferl“ hast (haben links blauen Streifen mit Sternenkranz), benötigst du bei Einschluss eines Wechselkennzeichens auch neue Kennzeichen!

  1. Kennzeichen
  2. KFZ-Zulassungsscheine
  3. Vollmacht (sofern Du jemand mit der Hinterlegung beauftragst)
  1. Hinterlegungsbestätigung
  2. Vollmacht (wenn Du jemand anderen mit der Anmeldung beauftragst)
  1. Kennzeichen
  2. Genehmigungsdokumente 
  3. Zulassungsscheine 
  4. Vollmacht (wenn Du jemand anderen mit der Anmeldung beauftragst)
  5. Amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) 
    Bei Zulassung auf ein Unternehmen zusätzlich Firmenbuchauszug bzw. Gewerbeschein
 

Die Abmeldung Deines Fahrzeuges ist kostenlos.

Achtung: Durch die Abmeldung Deines Kennzeichens kannst Du natürlich auch Deine Kfz-Versicherung beenden. Du musst dazu aber aktiv die Abmeldebestätigung, die Du von der Zulassungsstelle erhältst, an Deine Versicherung senden!


Als Schättle Kunde erledigen wir das
 bei Abmeldung in einer unserer Zulassungsstellen natürlich für Dich, wir kümmern uns um die Beendigung und Abrechnung Deines Versicherungsvertrags.

Kennzeichen freihalten:
Du kannst bei einer Abmeldung die Kennzeichen für dich reservieren. Mit dieser Freihaltung stehen die Kennzeichen bis zu 6 Monate für eine neue Anmeldung auf deinen Namen zur Verfügung.

Adress- und Namensänderungen

Bei einem Umzug in ein anderes Bundesland (Außerhalb von Wien auch bei einem Umzug in einen anderen Bezirk) musst du innerhalb von einer Woche eine neue Zulassung für Dein Fahrzeug durchführen. Die Zulassungsstelle spricht dann von einem „Behördenwechsel“.

Das benötigst Du für einen Behördenwechsel:

  1. Versicherungsbestätigung –> bekommst Du von uns ausgestellt
  2. Zulassungsscheine (für alle Fahrzeuge)
  3. Genehmigungsdokumente (für alle Fahrzeuge)
  4. Vollmacht (wenn Du jemand anderen mit der Anmeldung beauftragst)
  5. Amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis)
    Bei Zulassung auf ein Unternehmen zusätzlich Firmenbuchauszug bzw. Gewerbeschein
  6. Bei Leasing: Benützungsüberlassungserklärung der Leasinggesellschaft

    Ein Behördenwechsel für ein Auto kostet 193,50 Euro. Für Autos mit Wechselkennzeichen zusätzlich 172,50 pro weiterem Fahrzeug.

Auch wenn Du innerhalb eines Bezirks (bzw. innerhalb Wiens) umziehst oder Deinen Namen änderst, solltest Du Deinen Zulassungschein ändern lassen.

  1. Zulassungsscheine (für alle Fahrzeuge)
  2. Genehmigungsdokumente (für alle Fahrzeuge)
  3. Vollmacht (wenn Du jemand anderen mit der Anmeldung beauftragst)
  4. Amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis)
    Bei Zulassung auf ein Unternehmen zusätzlich Firmenbuchauszug bzw. Gewerbeschein
 

Für die Abfrage des Melderegisters verrechnet die Zulassungsstelle 1,10 Euro.

Verlust oder Diebstahl

Auch bei Verlust oder Diebstahl von Kennzeichen, Zulassungsschein oder dem Genehmigungsdokument Deines Fahrzeugs kannst du Dich an unsere Zulassungsstellen wenden Achtung: Bei Verlust oder Diebstahl Deiner Kennzeichen bekommst du immer eine neue Tafeln mit einer neuen Kennzeichen-Nummer! Dabei ist es egal, ob ein oder beide Taferln verloren oder gestohlen werden!

  1. Verlust- oder Diebstahlsanzeige (von der Polizei)
  2. Zulassungsscheine (für alle Fahrzeuge)
  3. Genehmigungsdokumente (für alle Fahrzeuge)
  4. Vollmacht (wenn Du jemand anderen mit der Anmeldung beauftragst)
  5. Amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis)
  6. Bei Zulassung auf ein Unternehmen zusätzlich Firmenbuchauszug bzw. Gewerbeschein
  7. Bei Leasing: Benützungsüberlassungserklärung des Leasinggesellschaft
 

Die Kosten für den Ersatz beider Kennzeichen belaufen sich auf insgesamt 28,10 Euro. 

  1. Vollmacht (wenn Du jemand anderen mit dem Ersatz beauftragst)
  2. Amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis)
    Bei Zulassung auf ein Unternehmen zusätzlich Firmenbuchauszug bzw. Gewerbeschein

 

Der Ersatz des Zulassungsscheins ist kostenlos.

Achtung: Wenn du eine Scheckkarten-Zulassungsschein ersetzen möchtest, kostet Dich die Neuausstellung 23,80 Euro.

  1. Verlust- oder Diebstahlsanzeige (von der Polizei)
  2. Zulassungsscheine (für alle Fahrzeuge)
  3. Vollmacht (wenn Du jemand anderen mit dem Ersatz beauftragst)
  4. Amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis)
    Bei Zulassung auf ein Unternehmen zusätzlich Firmenbuchauszug bzw. Gewerbeschein

Achtung: Wenn Dein Fahrzeug vor Juli 2007 erstmalig in Österreich zugelassen wurde wird es ein wenig kompliziert: Zuerst musst Du eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige bei der Polizei machen. Danach musst du dich an den Generalimporteur Deines Fahrzeugs wenden. Dieser stellt Dir – gegen eine Gebühr – ein Duplikat des Typenscheins aus.

Was möchtest du erledigen?


Fahrzeug anmelden

An unseren Zulassungsstellen in Wien-Favoriten, Wien-Ottakring,
Wien-Floridsdorf und St. Pölten kannst du Autos, Motorräder,
Mopeds und Anhänger anmelden.

Diese Unterlagen benötigst du

  • Amtlicher Lichtbildausweis, zum Beispiel Führerschein,
    Reisepass oder Personalausweis
  • Versicherungsbestätigung – diese stellen wir gerne für dich aus
  • Genehmigungsdokument, zum Beispiel Typenschein, Einzelgenehmigung,
    EU-Übereinstimmungsbescheinigung oder Datenauszug aus der
    Genehmigungsdatenbank
  • Nachweis über den rechtmäßigen Besitz, zum Beispiel Kaufvertrag,
    Rechnung oder Verkaufsbestätigung
  • Bei einem bereits zugelassenen Gebrauchtfahrzeug:
    bisherige Zulassungsbescheinigung beziehungsweise
    Fahrzeug-Genehmigungsdokument
  • Schriftliche Vollmacht, wenn eine andere Person die Anmeldung übernimmt

Je nach Fahrzeug zusätzlich erforderlich

Bei einem Leasingfahrzeug:

  • Leasingbestätigung beziehungsweise Benützungsüberlassungserklärung

Bei einer Zulassung auf ein Unternehmen:

  • Firmenbuchauszug, Gewerbeberechtigung oder ein anderer geeigneter
    Nachweis des Unternehmenssitzes

Ein aktuelles positives Prüfgutachten musst du nur mitbringen,
wenn die wiederkehrende Begutachtung bereits fällig war und das
Gutachten noch nicht in der Begutachtungsplakettendatenbank
gespeichert wurde.

Kosten einer Kfz-Zulassung

Die derzeitigen Gesamtkosten für Privatpersonen inklusive
Kennzeichentafeln betragen:

  • Pkw und Lkw: 270 Euro
  • Motorrad: 260 Euro
  • Moped: 255,50 Euro
  • Anhänger: 258,50 Euro

Ein Scheckkartenzulassungsschein kostet zusätzlich 31,10 Euro.

In unseren VAV-Zulassungsstellen in Wien kannst du auch
kontaktlos mit Karte bezahlen.

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Wechselkennzeichen anmelden

Auch die Anmeldung eines zusätzlichen Fahrzeugs auf ein bestehendes
Wechselkennzeichen ist an unseren Zulassungsstellen in Wien-Favoriten,
Wien-Ottakring, Wien-Floridsdorf und St. Pölten möglich.

Diese Unterlagen benötigst du

  • Amtlichen Lichtbildausweis
  • Versicherungsbestätigung
  • Zulassungsbescheinigungen aller betroffenen Fahrzeuge
  • Genehmigungsdokumente aller betroffenen Fahrzeuge
  • Besitznachweis für das neu hinzukommende Fahrzeug
  • Gegebenenfalls eine schriftliche Vollmacht
  • Bei Leasingfahrzeugen zusätzlich eine Leasingbestätigung
  • Bei Unternehmen zusätzlich einen Nachweis des Unternehmenssitzes

Jedes Fahrzeug wird einzeln zugelassen und erhält einen eigenen
Zulassungsschein. Die Kosten für die Aufnahme eines zusätzlichen
Fahrzeugs in ein bestehendes Wechselkennzeichen betragen derzeit
rund 246 bis 247 Euro.

Ein Scheckkartenzulassungsschein kostet zusätzlich 31,10 Euro
pro Fahrzeug.

Wichtig:
Hast du noch Kennzeichentafeln ohne blauen EU-Streifen,
können beim Einschluss eines weiteren Fahrzeugs neue
Kennzeichentafeln erforderlich sein.

Weitere Informationen findest du in unserem
ausführlichen Beitrag zum Thema Wechselkennzeichen.

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Kennzeichen hinterlegen oder wieder abholen

Wenn du dein Fahrzeug vorübergehend nicht verwendest,
kannst du die Kennzeichentafeln an einer unserer Zulassungsstellen
in Wien-Favoriten, Wien-Ottakring, Wien-Floridsdorf oder
St. Pölten hinterlegen.

Für die Hinterlegung benötigst du

  • Amtlichen Lichtbildausweis
  • Kennzeichentafeln
  • Zulassungsbescheinigung
  • Gegebenenfalls eine schriftliche Vollmacht

Die Hinterlegung ist kostenlos. Damit für den Hinterlegungszeitraum
auch keine motorbezogene Versicherungssteuer anfällt, müssen die
Kennzeichen mindestens 45 Tage hinterlegt bleiben.

Kennzeichen wieder abholen

Die Kennzeichen müssen bei jener Zulassungsstelle abgeholt werden,
bei der sie hinterlegt wurden.

Dafür benötigst du:

  • Amtlichen Lichtbildausweis
  • Gegebenenfalls eine schriftliche Vollmacht
  • Falls die Versicherung zwischenzeitlich widerrufen wurde:
    eine neue Versicherungsbestätigung

Auch die Wiederausfolgung der Kennzeichen ist kostenlos.
Spätestens nach einem Jahr müssen die Kennzeichen abgeholt
oder erneut hinterlegt werden, da ansonsten die Zulassung erlischt.

Weitere Informationen findest du in unserem
Beitrag zur Kennzeichenhinterlegung.

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Fahrzeug abmelden

Dein Fahrzeug kannst du an unseren Zulassungsstellen in
Wien-Favoriten, Wien-Ottakring, Wien-Floridsdorf und St. Pölten
abmelden. Eine Abmeldung ist grundsätzlich bei jeder
Zulassungsstelle in Österreich möglich und kostenlos.

Diese Unterlagen benötigst du

  • Amtlichen Lichtbildausweis
  • Kennzeichentafeln
  • Zulassungsbescheinigung, grundsätzlich beide Teile
  • Genehmigungsdokument beziehungsweise Typenschein
  • Gegebenenfalls eine schriftliche Vollmacht

Auf Wunsch kannst du dein Kennzeichen bei der Abmeldung
für maximal zwölf Monate freihalten lassen. Das neue Fahrzeug
muss anschließend bei derselben Zulassungsstelle angemeldet werden,
bei der das bisherige Fahrzeug abgemeldet wurde.

Als Schättle-Kund:in kümmern wir uns bei einer Abmeldung in einer
unserer Zulassungsstellen auch um die Beendigung und Abrechnung
deines Versicherungsvertrags.

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Umzug, Adressänderung oder Namensänderung

Änderungen deiner Zulassungsdaten kannst du an unseren
Zulassungsstellen in Wien-Favoriten, Wien-Ottakring,
Wien-Floridsdorf und St. Pölten durchführen lassen,
sofern die jeweilige Zulassungsstelle für deinen Bezirk
beziehungsweise Unternehmenssitz zuständig ist.

Ob du deine Zulassung ändern musst, hängt davon ab,
ob sich durch den Umzug die Behördenabkürzung deines
Kennzeichens beziehungsweise die zuständige Behörde ändert.

Umzug innerhalb Wiens

Bei einem Umzug innerhalb Wiens bleibt das Kennzeichen „W“
unverändert. Du musst daher hinsichtlich deiner Kfz-Zulassung
grundsätzlich nichts unternehmen. Die Zulassungsbescheinigung
mit der bisherigen Adresse bleibt gültig.

Das gilt grundsätzlich auch bei anderen Umzügen,
bei denen die Behördenabkürzung des Kennzeichens unverändert bleibt.

Die Kennzeichenabkürzung ändert sich

Ändert sich die Behördenabkürzung, bleibt aber dieselbe
Behörde zuständig, muss die Änderung innerhalb einer Woche
gemeldet werden. Dabei werden in der Regel neue
Kennzeichentafeln und eine neue Begutachtungsplakette benötigt.

Die zuständige Behörde ändert sich

Ändert sich auch die zuständige Behörde, muss das Fahrzeug
ab- und beim neuen Wohnbezirk wieder angemeldet werden.
Dafür werden grundsätzlich dieselben Unterlagen wie bei
einer gewöhnlichen Fahrzeuganmeldung benötigt.

Namensänderung

Auch bei einer Änderung deines Namens solltest du die Daten
in der Zulassungsbescheinigung aktualisieren lassen.

In der Regel benötigst du dafür:

  • Amtlichen Lichtbildausweis
  • Zulassungsbescheinigung
  • Genehmigungsdokument
  • Nachweis über die Namensänderung
  • Gegebenenfalls eine schriftliche Vollmacht
  • Bei Unternehmen zusätzlich einen geeigneten Unternehmensnachweis

Bei einem Scheckkartenzulassungsschein kostet die Ausstellung
einer neuen Karte 31,10 Euro.

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Verlust oder Diebstahl

Bei verlorenen oder gestohlenen Kennzeichen,
Zulassungsbescheinigungen oder Genehmigungsdokumenten
kannst du dich an unsere Zulassungsstellen in Wien-Favoriten,
Wien-Ottakring, Wien-Floridsdorf und St. Pölten wenden.

Kennzeichen verloren oder gestohlen

Du erhältst neue Kennzeichentafeln mit einer neuen Kennzeichennummer.
Wurde nur eine von zwei Tafeln verloren oder gestohlen,
musst du die noch vorhandene Kennzeichentafel mitbringen.

Du benötigst:

  • Amtlichen Lichtbildausweis
  • Verlust- oder Diebstahlsanzeige
  • Zulassungsbescheinigung
  • Genehmigungsdokument
  • Gegebenenfalls eine schriftliche Vollmacht
  • Gegebenenfalls das noch vorhandene Kennzeichen

Für einen Pkw kosten die neuen Kennzeichentafeln 23 Euro.
Zusätzlich fallen 2,30 Euro für die neue Begutachtungsplakette an.

Zulassungsschein verloren oder gestohlen

Du benötigst:

  • Amtlichen Lichtbildausweis
  • Verlust- oder Diebstahlsanzeige beziehungsweise eine
    Erklärung über den Verlust
  • Gegebenenfalls eine schriftliche Vollmacht

Der Ersatz eines Papierzulassungsscheins ist kostenlos.
Ein neuer Scheckkartenzulassungsschein kostet 31,10 Euro.

Typenschein oder Genehmigungsdokument verloren

Du benötigst:

  • Amtlichen Lichtbildausweis
  • Diebstahlsanzeige oder eine Erklärung über den Verlust
  • Erklärung beziehungsweise Nachweis, dass du Eigentümer:in
    des Fahrzeugs bist
  • Gegebenenfalls eine schriftliche Vollmacht
  • Bei Leasingfahrzeugen eine Zustimmung der Leasinggesellschaft

Sind die Fahrzeugdaten vollständig in der Genehmigungsdatenbank
gespeichert, kann die Zulassungsstelle ein neues
Genehmigungsdokument ausstellen.

Sind die Daten nicht vollständig vorhanden, muss möglicherweise
beim ursprünglichen Aussteller oder Generalimporteur ein Duplikat
angefordert werden. Dadurch können zusätzliche Kosten entstehen.

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Unsere Schättle Zulassungsstellen in Wien und St. Pölten

Unsere Leistungen rund um Kfz-Zulassung, Abmeldung,
Wechselkennzeichen und Kennzeichenhinterlegung bieten wir
an folgenden Standorten an:

 

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